Startseite US-Car Szene US-Car News Ruin durch den Oldtimer?

CCTF Newsletter

Jetzt den kostenlosen US-Car-Newsletter abonnieren:


Empfange HTML?

Mitglieder Login



Hinweis: Der interne Bereich bleibt Mitgliedern des CCTF vorbehalten. Die Zugangsdaten erhalten neue Mitglieder nach Anmeldung Ihrer Mitgliedschaft.

CCTF bei Facebook

Ruin durch den Oldtimer?
Montag, den 30. Januar 2012 um 11:08 Uhr

Unterstützung des DEUVET durch die US-Car Szene nötigH-Kennzeichen und günstige Versicherungen, US-Oldtimer dürfen in Umweltzonen fahren und die Teileversorgung ist realtiv gut dank der Unterstützung vieler Hersteller. Es ist eine goldene Zeit für unsere US-Classics. Leider ist es auch ein sehr zerbrechliches Glück, denn es gibt vielerlei Gefahren, auf die der DEUVET in seinen "Szenarien" immer wieder hinweist. Wie schnell die Überraschung auf eine schöne Ausfahrt folgen kann lest Ihr heute im zweiten Szenario von Maik Hirschfeld (DEUVET).

Szenario 2: Fahrzeug-Technik und Rechtsprechung

Stellen Sie sich vor, Sie holen Ihren Lieblings-Oldtimer an einem sonnigen Sonntagnachmittag aus der Garage, um ein Ründchen zu fahren und vielleicht irgendwo die Aussicht zu genießen. Doch auch andere finden das Wetter toll und sind unterwegs, mit Motorrädern, Familienkutschen oder modernen Sportcabrios.

Sie selbst fahren natürlich so, dass sich Ihr Fahrzeug wohlfühlt, und weil das eine sanftere Gangart mit sich bringt, sind Sie mit doppelter Umsicht unterwegs. Sie haben oft genug erfahren, dass Fahrer moderner Fahrzeuge ein bisschen ungeduldig werden bei Ihrem Anblick und vielleicht ein bisschen riskanter überholen, einscheren und abbremsen als gut wäre.

Allein, all Ihre Vorsicht ist vergebens: Ein Familienvater in seinem 2008er Generobil verschätzt sich beim Einbiegen, nimmt Ihnen die Vorfahrt, kommt nicht schnell genug vom Fleck und es kracht. Ihr Oldtimer steckt dem Generobil in der Fahrerseite.

Die Sache ist doch eindeutig - oder?

Sie sind im Recht, es gibt Zeugen, den Insassen des modernen Fahrzeugs ist dank modernster Sicherheitstechnik nichts passiert. Sie selbst haben eine kleine Prellung, Ihren Beifahrer allerdings hat es erwischt: Er muss mit mittelschweren Frakturen unter Blaulicht ins Krankenhaus gefahren werden.

Die Schäden an den Fahrzeugen sind beträchtlich, beides sind wirtschaftliche Totalschäden. Das Generobil wird verschrottet – was Sie für Ihren Oldtimer natürlich nicht wünschen. Selbstverständlich gehen Sie davon aus, dass die Versicherung der Gegenseite den Schaden übernimmt, die Schuldfrage ist eindeutig. Leider ist die gegnerische Versicherung anderer Ansicht. Die eigentliche Unfallursache, so argumentiert man, sei Ihr Oldtimer. Das Fahrzeug sei unterlegen ausgerüstet, die Bremsen zu schwach, der Fahrzeugumriss zu klein, die 6-Volt-Beleuchtung völlig unangemessen. Dieselbe Situation sei, wären Sie in einem modernen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt worden, folgenlos oder höchstens als Bagatellfall ausgegangen.

Nach langem Hin und Her erklärt sich die gegnerische Haftpflicht zur Schadensbegleichung bereit. Sie erstattet jedoch nur den Zeitwert Ihres Autos abzüglich Restwert. Mit dem verbleibenden Betrag können Sie die Rettung Ihres Oldie nicht einmal zu Hälfte finanzieren.

Geht es noch schlimmer?

Und es kommt noch schlimmer: Ihr Beifahrer erhebt ebenfalls Ansprüche gegen Sie. Seine Verletzungen sind langwierig, er klagt auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Ihr Rechtsbeistand argumentiert, der Mann habe um die potentiellen Gefahren wissen müssen, die sich aus der Fahrt in einem Auto ohne Sicherheitseinrichtungen ergeben. Dem hält die gegnerische Krankenversicherung entgegen, das Fehlen von Sicherheitsgurten sei Ihr Verschulden und klagt auf Regress.

Und nun stehen Sie vor Gericht, weil beide gegnerischen Parteien nicht nachgeben wollen. Sie fragen sich, wie das passieren konnte: Sie haben keinerlei Schuld auf sich geladen. Aber wird das Gericht das auch so sehen?

Eine ganz einfache Ausfahrt kann viel Unglück über Sie bringen, obwohl Sie absolut nichts Rechtswidriges getan haben. Dieses Unglück kann entstehen, weil die Gesetzgebung in diesem Bereich Grauzonen aufweist. Erst wenn vom Gesetzgeber eindeutig geklärt ist, dass ein technisch abgenommener und korrekt zugelassener Oldtimer auch mit der unterlegenen Technik seiner Epoche legal am Straßenverkehr teilnehmen darf, werden solche Szenarien wie das beschriebene weniger wahrscheinlich.

Das CCTF ist Mitglied im D.U.S. und DEUVET

Diese gesetzlichen Grundlagen zu erreichen, darin besteht ein Teil der Arbeit des DEUVET und im speziellen für die US-Cars im D.U.S. Die kommenden Gefahren und Aufgaben zu meistern, gelingt aber nur mit dem Mandat der Szene. Unterstüzt auch Ihr den DEUVET! Die Arbeit ist wichtig für alle, die auch in fünf oder zehn Jahren noch ihren Oldtimer oder Youngtimer fahren möchten.

 

Nächster Clubabend

13.06.2012
mehr Infos

Das CCTF ist Mitglied in

Das CCTF ist Mitglied im DUS Das CCTF ist Mitglied im DEUVET
D.U.S. DEUVET

Amazon.de (Werbung)

Empfehlungen

das CCTF empfiehlt:
KfZ Ehrlinger
Freier Kfz-Meisterbetrieb für Fahrzeuge aller Marken und Typen - speziell für US-Fahrzeuge
Christian Schaller
KfZ-Meisterwerkstatt mit eigener Lackiererei - spezialisiert auf US-Fahrzeuge
American Parts Shop
US-Autoteile und amerikanische Fahrzeuge
Fuzzy Dice Shop
Accessoires, Fuzzy Dices (Würfel), US-Car Embleme, u.v.m.