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Ausnahmen für Oldtimer in Fahrverbotszonen
Dienstag, den 25. September 2007 um 20:02 Uhr

Die jahrelangen Bemühungen des DEUVET um Ausnahmen von Feinstaub-Fahrverboten für Oldtimer fanden im Bundesrat Gehör. Dem Antrag Hessens in der heutigen Sitzung des Bundesrates hinsichtlich Ausnahmen für Oldtimer von Fahrverboten in Umweltzonen wurde statt gegeben. Oldtimer sind nach der geänderten Plakettenverordnung von Fahrverboten nicht betroffen!

Bereits seit den ersten Gedanken an eine Plakettenverordnung Anfang 2005, setzt sich der DEUVET umfassend auf Länder- und Bundesebene für die besonderen Bedürfnisse der Oldtimerfahrer ein. Oldtimer können zu einem erheblichen Teil nicht mit Partikelminderungssytemen und Katalysatoren nachgerüstet werden. Zu dem werden sie nicht im Alltagsverkehr eingesetzt, sondern dienen der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.
Auch ist ihre Jahresfahrleistung so gering, dass sie kaum zur Schadstoffbelastung beitragen. Diese und viele weitere Argumente haben wir in den letzten  zweieinhalb Jahren immer und immer wieder an die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung herangetragen.

Unterstützt wurde unsere Argumentation durch vielfältiges statistisches Material, welches wir eigens zu diesem Zweck erhoben, berechnet und zusammengestellt haben. Hierbei sind neben umfangreichen Zahlen zur Zulassung von Oldtimern vor allem auch detailiierte Zahlen zum Oldtimer als Wirtschaftsfaktor hervorzuheben. Lange Zeit sah es für eine generelle Ausnahme für Oldtimer schlecht aus. Der Grund lag nicht darin, dass man sich unserem Anliegen gegenüber verschloss, sondern vielmehr an den vielen negativen Erfahrungen, die man mit den zahlreichen Ausnahmen bei der Smog-Verordnung in der Vergangenheit gemacht hatte.

Ein erster Erfolg gelang dem DEUVET mit der Zusage NRWs grundsätzliche Ausnahmen für Oldtimer im eigenen Bundesland zu machen. Damit bröckelte die Mauer. Im unmittelbaren Vorfeld der Bundesratssitzung am 21.09.2007 hat der DEUVET nochmals intensiv mit allen Umwelt- und Verkehrsministerien der Bundesländer kommuniziert und alle Argumente erneut vorgebracht. Über zweieinhalb Jahre intensive Arbeit der Interessenvertretung der Oldtimerszene - des DEUVET - haben Früchte getragen. Der Bundesrat ist der Argumentation des DEUVET gefolgt. Die Plakettenverordnung geht nun zurück an die Bundesregierung. Die diese beschlossene Änderung hoffentlich aufgreift.

Quelle: DEUVET

 

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