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| Ausnahmen für Oldtimer in Fahrverbotszonen |
| Dienstag, den 25. September 2007 um 20:02 Uhr |
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Die jahrelangen Bemühungen des DEUVET um Ausnahmen von Feinstaub-Fahrverboten für Oldtimer fanden im Bundesrat Gehör. Dem Antrag Hessens in der heutigen Sitzung des Bundesrates hinsichtlich Ausnahmen für Oldtimer von Fahrverboten in Umweltzonen wurde statt gegeben. Oldtimer sind nach der geänderten Plakettenverordnung von Fahrverboten nicht betroffen! Bereits seit den ersten Gedanken an eine Plakettenverordnung Anfang 2005, setzt sich der DEUVET umfassend auf Länder- und Bundesebene für die besonderen Bedürfnisse der Oldtimerfahrer ein. Oldtimer können zu einem erheblichen Teil nicht mit Partikelminderungssytemen und Katalysatoren nachgerüstet werden. Zu dem werden sie nicht im Alltagsverkehr eingesetzt, sondern dienen der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Ein erster Erfolg gelang dem DEUVET mit der Zusage NRWs grundsätzliche Ausnahmen für Oldtimer im eigenen Bundesland zu machen. Damit bröckelte die Mauer. Im unmittelbaren Vorfeld der Bundesratssitzung am 21.09.2007 hat der DEUVET nochmals intensiv mit allen Umwelt- und Verkehrsministerien der Bundesländer kommuniziert und alle Argumente erneut vorgebracht. Über zweieinhalb Jahre intensive Arbeit der Interessenvertretung der Oldtimerszene - des DEUVET - haben Früchte getragen. Der Bundesrat ist der Argumentation des DEUVET gefolgt. Die Plakettenverordnung geht nun zurück an die Bundesregierung. Die diese beschlossene Änderung hoffentlich aufgreift. |
