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| Neue Vorgaben für H-Kennzeichen |
| Donnerstag, den 29. September 2011 um 10:38 Uhr |
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Mindestens Note 2 für H-KennzeichenBislang reichte die Note 3 als Erhaltungszustand im Gutachten für historische Fahrzeuge aus um das H-Kennzeichen zu erlangen. Ab dem 01. November schreibt die neue Richtlinie die Note 2 oder besser vor. Das bedeutet, dass leichte Gebrauchsspuren erlaubt sind, der Oldtimer aber technisch ohne Mängel sein muss. Bei der Note 3 waren leichte Mängel und Alltagsspuren kein Problem, solange die historischen Fahrzeuge gebrauchsfertig und rostfrei waren. Oldtimergutachen weiterhin GrundvoraussetzungWeiterhin bleibt ein amtliches Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO die Grundvoraussetzung für die Anbringung des H-Kennzeichen an das Classic Car. Diese Gutachten gibt es bereits für unter 100 Euro bei beispielsweise Classic Data, TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS. Wichtig zu wissen ist dabei, dass neben dem Erhaltungszustand die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegen muss und das Fahrzeug nicht durch modernes Tuning verbastelt worden sein darf. Klassische Umbauten sind auch nach der neuen Richtlinie zulässig, wenn sich die Hauptbaugruppe des Classic Cars im Originalzustand befindet oder ausschließlich zeitgenössische Teile und Anbauten verwendet wurden, die dem optischen Originaleindruck der jeweiligen Zeit entsprachen. Hierfür müssen jedoch Nachweise z.B. durch alte Gutachten, Originaldokumente, Händlerprospekte, Fachliteratur oder Presseberichte erbracht werden. FazitUm in den Genuss der pauschalen Versteuerung (< 200 EUR) ohne Beachtung der Hubraumgröße und/oder des Schadstoffausstoßes zu kommen, sollten alle Fahrzeughalter mit US-Cars und Oldtimern der Zustandsnote 3 Ihr Fahrzeug besser vor dem 01. November einmal angemeldet haben - ansonsten muss das Fahrzeug erst in den entsprechenden Zustand Note 2 gebracht werden um das H-Kennzeichen für seinen Oldtimer zu erlangen. |
Blank polierter Chrom. Ein perfektes Blechkleid des amerikanischen Classics. Viele US-Oldtimer fahren in sehr gutem und gutem Zustand mit H-Kennzeichen auf deutschen Straßen. Doch nicht jedes Classic Car das steuerbegünstigt angemeldet ist scheint dem Staat ausreichend in Schuss zu sein um das H-Kennzeichen zu erlangen. Ab November wird es eine neue Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums für die Zuteilung des H-Kennzeichen bei Oldtimern geben.